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EuRH fordert Kontrollen für geografische Angaben PDF  | Drucken |  E-Mail
Geschrieben von: Redaktion   
Mittwoch, den 16. November 2011 um 17:08 Uhr

EuRH veröffentlicht Sonderbericht Nr. 11/2011: "Ermöglichen Konzeption und Verwaltung der Regelung für geografische Angaben, dass sie wirksam ist?"

Luxemburg (Redaktion/15.11.2011) - Der Europäische Rechnungshof übt in einem Sonderbericht Kritik an den Regelung für geografische Angaben und fordert Verbesserungen.

In der EU gibt es derzeit 964 besonders eingetragene Produktnamen. 502 sind „geschützte Ursprungsbezeichnungen" (g.U.). Bei diesen Produkten muss die gesamte Herstellung in einem bestimmten Gebiet erfolgen. Des  weiteren gibt es 462 „geschützte geografische Angaben" (g.g.A.). Bei diesen Produkten muss nur eine der Produktionsstufen im Herkunftsgebiet liegen, Rohmaterial darf auch von anderswo kommen.

Die Regelung für geografische Angaben zielt auf den Schutz von Produktnamen ab, die als geschützte Ursprungsbezeichnung oder als geschützte geografische Angabe eingetragen sind. Die damit erzielten Erzeugererlöse belaufen sich schätzungsweise auf insgesamt rund 15 Milliarden Euro jährlich. Die Regelung birgt wirtschaftliche Möglichkeiten für Landwirte und Lebensmittelerzeuger und kann positive Auswirkungen auf die ländliche Wirtschaft in den Regionen der EU haben. Zugleich kann sie einen Anreiz für den Erhalt von lokaler Kultur und Tradition darstellen und den Verbrauchern die Möglichkeit eröffnen, ein größeres Bewusstsein für die Herkunft der von ihnen konsumierten Erzeugnisse zu entwickeln.

Bei dieser Wirtschaftlichkeitsprüfung untersuchte der Europäische Rechnungshof (EuRH), ob die Verwaltung der Regelung für geografische Angaben durch die Kommission insofern wirksam ist, als die damit verbundenen Ziele erreicht werden. Dabei stützte er sich auf drei Kriterien, nämlich die Verlässlichkeit des festgelegten Kontrollsystems, die Anziehungskraft der Regelung für potenzielle Antragsteller und ihre Bekanntheit bei den Verbrauchern.

Der Hof gelangt zu der Gesamtschlussfolgerung, dass das im Zusammenhang mit der Regelung für geografische Angaben bestehende Kontrollsystem in einigen Punkten klarer konzipiert werden muss. Ferner stellt er fest, dass es keine klare Strategie gibt, um die Regelung auf der Ebene der Erzeuger und der Verbraucher bekannter zu machen und zu fördern:

• Die geltenden Rechtsvorschriften sehen keine Mindestanforderungen vor, die von den Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kontrollen zu Produktspezifikationen beachtet werden müssen.
• Die Verordnung enthält keine eindeutigen Vorschriften hinsichtlich der Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Kontrollen durchzuführen, mit denen unerlaubte Vorgehensweisen aufgedeckt und verhindert werden sollen.
• Dies führt dazu, dass die meisten geprüften nationalen Behörden keine regelmäßigen Kontrollen zur Aufdeckung und Vermeidung unerlaubter Vorgehensweisen durchführen.
• Die Umsetzung der Regelung in den Mitgliedstaaten wird von der Kommission nicht genau überwacht. Bislang fanden keine Prüfungen im Zusammenhang mit der Regelung für geografische Angaben statt.
• Die potenziellen Antragsteller kennen die Regelung häufig nicht. Überdies schreckt die Erfahrung, dass die Verfahren viel Zeit in Anspruch nehmen, Erzeuger von der Antragstellung ab.
• Der Bekanntheitsgrad der Regelung und der Gemeinschaftszeichen bei den Verbrauchern ist sehr gering.

Der EuRH formuliert eine Reihe von Empfehlungen für eine wirksamere Gestaltung der Regelung für geografische Angaben. Die Kommission sollte Mindestanforderungen für die Kontrollen der Produktspezifikationen und klare Regeln für ein Kontrollsystem festlegen, das regelmäßige Kontrollen zur Aufdeckung und Vermeidung unerlaubter Vorgehensweisen vorsieht. Außerdem sollte die Kommission eine Strategie ausarbeiten, wie sie die Regelung für geografische Angaben bei potenziellen Antragstellern und Verbrauchern bekannter machen kann. Zugleich sollte sie wirksamere Möglichkeiten zur Förderung der Regelung bei potenziellen Antragstellern und Verbrauchern prüfen.

Quelle: EuRH PDF

 

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